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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Vermehrt Regressforderungen: Die Antwort eines Versicherers auf die Rechtsprechung

    | Bereits im Januar 2016 (Seite 7) hatte UE darüber berichtet, und jetzt besteht Anlass, noch einmal darauf zurückzukommen: Ein Versicherer versucht wieder verstärkt, seine Vorstellungen vom Schadenersatz per Regress gegen die Werkstatt quasi „rückwärts“ durchzusetzen. Aus seiner Sicht ist das der Weg der Wahl, weil immer mehr Gerichte das Schadenersatzrecht korrekt anwenden. Und genau deshalb ist nun verstärkt mit solchen Versuchen des Versicherers zu rechnen. Erfahren Sie, wie Sie als Werkstatt oder Sachverständiger mit dieser Forderung richtig umgehen. |

    Die zugrunde liegende Situation

    • Der Geschädigte hat bei einem Haftpflichtschaden ein Schadengutachten zum erforderlichen Reparaturumfang eingeholt. Er gibt der Werkstatt den Auftrag, so zu reparieren, wie der Schadengutachter es vorgesehen hat.
    • Der Versicherer meint, dies oder das sei bei der Reparatur überflüssig. Er kürzt seine Zahlung um diese Beträge.