28.01.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Versicherer antwortet nicht auf RKÜ-Standardformular – zu Recht?
| Vor Jahrzehnten hat der ZDK das Standardformular zur Reparaturkostenübernahmeerklärung (RKÜ) entwickelt. Dieses enthält ein Feld für die Eintragungen der Werkstatt und ein Feld für die Antwort des Versicherers. Zunehmend antworten manche Versicherer – wenn überhaupt – nicht mehr auf dem Formular. Sie schicken selbst formulierte Antworten. Eine Werkstatt traut diesen Antworten nicht und fragt: Können wir den Versicherer zwingen, das von uns verschickte Formular zu verwenden? Die Antwort ist „Nein, aber Sie können es ja dennoch einmal versuchen.“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig