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  • 28.01.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Versicherer antwortet nicht auf RKÜ-Standardformular – zu Recht?

    | Vor Jahrzehnten hat der ZDK das Standardformular zur Reparaturkostenübernahmeerklärung (RKÜ) entwickelt. Dieses enthält ein Feld für die Eintragungen der Werkstatt und ein Feld für die Antwort des Versicherers. Zunehmend antworten manche Versicherer – wenn überhaupt – nicht mehr auf dem Formular. Sie schicken selbst formulierte Antworten. Eine Werkstatt traut diesen Antworten nicht und fragt: Können wir den Versicherer zwingen, das von uns verschickte Formular zu verwenden? Die Antwort ist „Nein, aber Sie können es ja dennoch einmal versuchen.“ |