21.12.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Versicherer behauptet Großkundenrabatt aufgrund einer Rechnung
| Dass ein Versicherer eine einzige zwei Jahre alte Rechnung vorweisen kann, in der eine VW-Werkstatt einer Leasinggesellschaft einen Rabatt gewährt hat, genügt nicht als Beweis dafür, dass diese Gesellschaft immer einen Großkundenrabatt erhält, entschied das AG Berlin-Mitte. |
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