10.09.2021 · Nachricht · Reparaturkosten
Versicherer behauptet Verzicht der Werkstatt auf Werklohn
| Behauptet der Versicherer im Rechtsstreit um Kürzungen hinsichtlich der Reparaturkostenerstattung, die Werkstatt hätte ihm zugesagt, auf die Restforderung zu verzichten, wenn der Geschädigte den Prozess verliert, ist das ohne Bedeutung. Die vom Versicherer erstrebte Rechtsfolge, deshalb habe der Geschädigte gar keinen Restschaden mehr, denn er müsse ja nicht bezahlen, gibt es nicht. So entschied das AG Münster. |
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