25.07.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
Versicherer fordert auf, Werkstattrechnung nicht voll zu bezahlen
| Nun sagt auch das AG Coburg: „Ein Unfallgeschädigter muss sich auch nicht von der eigenen Reparaturwerkstatt auf den restlichen Werklohn verklagen lassen.“ Stattdessen solle der Versicherer das auf dem Weg über die Abtretung direkt mit der Werkstatt klären (AG Coburg, Urteil vom 11.07.2018, Az. 15 C 855/18, Abruf-Nr. 202456 , eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Bad Wörishofen). |
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