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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Versicherer verlangen Abtretung von Geschädigten: Verkehrte Welt oder angewandtes Recht?

    | Bereits in der Februar-Ausgabe 2017 (Seite 11) hat UE darüber berichtet, dass ein Versicherer versucht, Geld von der Werkstatt zurückzuverlangen, das er an den Geschädigten und der Geschädigte dann an die Werkstatt gezahlt hat. Inzwischen sind mindestens drei weitere Versicherer auf diesen Zug aufgesprungen. Und es werden sicher noch mehr. Erfahren Sie, wie Sie als Werkstatt richtig mit der Situation umgehen. |

     

    Das Motiv für die Forderungen ergibt sich aus der schadenrechtlich korrekten Rechtsprechung, wonach sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen darf. Händeringend suchen die Versicherer nach einem Weg, weiterhin ihr Selbstverständnis durchsetzen zu können, selbst zu bestimmen, was notwendig ist und was nicht. Das führt derzeit dazu, dass es gelegentlich im Gebälk ein wenig knirscht.

    Die Ausgangssituation

    • Der Geschädigte hat bei einem Haftpflichtschaden ein Schadengutachten zum erforderlichen Reparaturumfang eingeholt. Er gibt der Werkstatt den Auftrag, so zu reparieren, wie der Schadengutachter es vorgesehen hat.