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  • 13.07.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Warum sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen darf

    | Das Schadengutachten hat den Zweck, dem Geschädigten die Informationen zu geben, die er in Ermangelung eigener Sachkunde selbst nicht hat. Das ist ein alter Hut. Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun auf den Punkt gebracht, warum sich der Geschädigte auf die Feststellungen des Schadengutachters verlassen darf: |