· Fachbeitrag · Reparaturkosten
„Wer viele Autos hat, bekommt auch Rabatt“ ist nicht immer richtig
| Mit seiner Behauptung „Wer viele Autos hat, bekommt auch Rabatt“ gescheitert ist ein Versicherer vor dem LG Arnsberg. |
Der zugrunde liegende Fall
Ein Autovermieter rechnet einen Unfallschaden an einem seiner Mietwagen fiktiv ab. Der Versicherer wendet ein, dass ein Autovermieter immer und überall als Großkunde mindestens 15 Prozent Rabatt auf die Reparaturkosten bekomme. Mindestens aber würde er den Rabatt bekommen, wenn er mit Nachdruck fragen würde. Also dürfe der Versicherer die Erstattung der fiktiv abgerechneten Reparaturkosten, die auf normalen Marktpreisen der Werkstatt der Marke am Ort basieren, um diese 15 Prozent kürzen.
Damit hat der Versicherer vor der Berufungskammer des LG Arnsberg Schiffbruch erlitten. Das AG Schmallenberg hatte in erster Instanz eine Anrechnung eines Großkundenrabatts bei der fiktiven Abrechnung gänzlich abgelehnt. Es musste also nach seiner Rechtsauffassung der Frage, ob es einen solchen Rabatt für den klagenden Autovermieter denn gebe, nicht nachgehen. Offensichtlich hat das AG Schmallenberg die erst kurz zuvor ergangene BGH-Entscheidung, dass ein Großkundenrabatt auch fiktiv abzurechnen ist, noch nicht gekannt. (BGH, Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19, Abruf- Nr. 212615).
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