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  • 24.10.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Werkstatt demontiert für Schadengutachter Stoßfänger: Gutachter kann Kosten weiterberechnen

    | Lässt der Schadengutachter bei der Besichtigung des Unfallschadens in der Werkstatt den Stoßfänger demontieren, weil das für die Beurteilung naheliegender Schäden notwendig ist, kann der Gutachter die ihm dafür in Rechnung gestellten Kosten an den Geschädigten weiterberechnen. Der damit nun konfrontierte Versicherer kann nicht einwenden, der Gutachter hätte den Stoßfänger selbst demontieren müssen, denn auch dadurch wären Kosten entstanden. Vom Grundhonorar umfasst ist das nicht, so das AG Köln. |