13.01.2022 · Nachricht · Reparaturkosten
Werkstatteigenes Fahrzeug fiktiv abgerechnet
| Rechnet der Geschädigte, der selbst eine Kfz-Reparaturwerkstatt betreibt, den Unfallschaden am werkstatteigenen Fahrzeug fiktiv ab, scheidet ein Abzug eines Pauschalbetrags als nicht zu erstattender Unternehmergewinn aus. So entschied das AG Lingen. |
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