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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Zehn Prozent Taxirabatt beim Haftpflichtschaden?

    | Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass bei einigen traditionell im Taxigewerbe gut aufgestellten Marken Taxiunternehmer bei Reparaturen einen Rabatt auf die Reparaturkosten eingeräumt bekommen. Das dient der Kundenbindung. Wie bei allen Rabattgewährungen stellt sich auch hier die Frage, wie beim Unfallschaden gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer abzurechnen ist. Dazu erreichte die UE-Redaktion folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners kürzt unsere Ersatzteilpreise um zehn Prozent, da „üblicherweise“ das Taxigewerbe diesen Rabatt eingeräumt bekomme. Darf er das?

     

    Antwort: Da ist zunächst die Frage zu klären: Bekommt der Taxiunternehmer als Selbstzahler bei Reparaturen in Ihrem Haus einen Rabatt?