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  • · Nachricht · Reparaturkosten/130-Prozent-Grenze

    Überschreitung der 130-Prozent-Grenze sehr früh erkennbar ‒ Reparatur abbrechen?

    | Wenn alsbald nach Beginn der Reparatur, die sich prognostisch im 130-Prozent-Rahmen halten sollte, erkennbar wird, dass Mehrarbeiten erforderlich sind, muss abgewogen werden: Ist dem Geschädigten die nach § 649 BGB jederzeit mögliche Kündigung des Reparaturauftrags zumutbar? Das AG Würzburg nennt die Kriterien, die es dabei zu beachten gilt. |

     

    Abwägen im Einzelfall

    Aus Sicht des AG Nürnberg ist zu beachten, dass der Geschädigte bei Kündigung des Werkvertrags

    • die Vergütung für die bis dahin erbrachten Arbeiten und