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  • 04.12.2019 · Nachricht · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung

    BGH bestätigt faktisch die fiktive Abrechnung

    | Der Schadenrechtssenat (VI. Senat) des BGH hat entschieden, dass der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung eines Kraftfahrzeugschadens Anspruch auch auf die Beilackierungskosten hat, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Lackierung ohne die Beilackierung nicht fachgerecht gelingt. Der Schadenrechtssenat hat damit die fiktive Abrechnung faktisch bestätigt. |