09.05.2019 · Nachricht · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung
Umschwenken von fiktiv auf konkret nach Rechtsstreit
| Auch wenn der Geschädigte die Reparaturkosten zunächst auf Basis einer fiktiven Abrechnung eingeklagt hat, kann er danach noch auf eine konkrete Abrechnung umschwenken, wenn er das Fahrzeug zwischendurch hat reparieren lassen. So entschied das LG Hamburg. |
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