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  • 10.04.2018 · Nachricht · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung

    Wenn der Geschädigte nur eine Teilreparatur möchte

    | Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nach dem Unfall nur teilweise und lässt er Schadenteile unrepariert, kann er nach Ansicht des AG Sigmaringen wie folgt abrechnen: den reparierten Teil des Schadens konkret mit Mehrwertsteuer und den unreparierten Teil fiktiv ohne Mehrwertsteuer. |