· Fachbeitrag · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung
Unfall nach fiktiver Abrechnung: Inwieweit ist der Vorschaden relevant?
| Fiktive Abrechnung, Vorschaden, neuer Unfall, gleiche Stelle. Darf der Versicherer dann den Schadenersatz verweigern? Diese Frage stellt sich immer wieder. Und auch im Fall eines Sachverständigen unter den Lesern führt diese Konstellation zu Problemen. |
Frage: Bei dem früheren Unfall am Fahrzeug meines Kunden wurde ausschließlich der Stoßfänger hinten beschädigt und von mir damals zur Erneuerung vorgesehen. Der Geschädigte hat fiktiv abgerechnet und den Stoßfänger nur instandgesetzt, optisch ausreichend, aber nicht fachgerecht. Eine Rechnung dafür hat er nicht. Bei einem weiteren Unfall wurde nicht nur der Stoßfänger beschädigt, sondern auch das Blech darunter und die Heckklappe. Was muss ich nun tun?
Antwort: Versicherer reagieren auf solche Fälle im Regelfall so, dass sie jeglichen Schadenersatz verweigern, wenn sie den Vorschaden, der hier ja auch noch Altschaden ist, im HIS entdecken. Aber auch unabhängig vom Entdeckungsrisiko ist der Geschädigte von sich aus verpflichtet, sowohl Sie als auch den Schädiger auf die Vor-/Altschadensituation hinzuweisen.
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