28.05.2018 · Nachricht · Reparaturkosten/Gutachten
Regress des Versicherers gegen Werkstatt gescheitert
| Wenn der Geschädigte die Werkstatt damit beauftragt, die Unfallschadenreparatur gemäß den im Gutachten vorgesehenen Arbeitsschritten vorzunehmen und die Werkstatt diesen Auftrag auch so ausführt, gibt es keine Pflichtverletzung der Werkstatt. Denn auch die Werkstatt darf auf die Richtigkeit des Schadengutachtens vertrauen, entschied das AG Stade. |
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