· Fachbeitrag · Reparaturkosten/Kasko
Kammergericht: Vorschadenproblematik bei Kaskoschäden geklärt
| Das Kammergericht (Traditionsname für OLG) Berlin hat die Vorschadenproblematik bei Kasko geklärt, indem es die Rechtsprechung des BGH zu Haftpflichtschäden auf Kaskofälle übertragen hat. |
Hintergrund | Der Käufer eines Gebrauchtwagens weiß nichts von einem früheren Unfall. Dann hat er selbst einen Schaden, der Versicherer gräbt den Vorschaden aus dem HIS aus und verlangt vom Betroffenen, er möge im Detail vortragen, wie der alte Schaden beseitigt worden sei. Denn wenn nicht klar sei, wie der alte Schaden beseitigt wurde, sei es ja möglich, dass im neuen Schaden noch alter Schaden stecke.
Bei Reparaturschäden ist das relevant, wenn der gleiche Fahrzeugbereich beschädigt ist. Bei Totalschäden kommt es darauf nicht an, denn es geht um den Wiederbeschaffungswert, der vom Vorschaden beeinflusst sein kann.
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