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  • 20.10.2015 · Fachbeitrag · Restwert

    AG und LG Essen: Keine Vorlagepflicht vor Restwertverkauf

    | Auch das AG Essen und das LG Essen in der Berufungsinstanz liegen auf der Linie des BGH und sprechen sich gegen eine Pflicht zur Vorlage des Schadengutachtens vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs zum im Gutachten notierten Restwert aus. |