29.07.2019 · Nachricht · Restwert
Angekündigtes Restwertangebot erreichte Geschädigten nicht
| Wenn der Versicherer zwar vor dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs durch den Geschädigten telefonisch behauptet, dass ein Überangebot vorliege, welches aber nie beim Geschädigten eintrifft, ist es ohne Bedeutung. Dann kann der Geschädigte auf der Grundlage des Schadengutachtens abrechnen, entschied das AG Lübeck. |
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