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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Versicherer attackiert Restwert aus Gutachten mit örtlichen Überangeboten: Wie sind Erfolgschancen?

    | Ein Versicherer, dem bereits das AG Coburg deutliches Fremdeln mit dem Schadenersatzrecht attestiert hat („Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, dass allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zulasten eines Unfallgeschädigten negiert werden…“) überrascht mit einer Annäherung an geltendes Recht. Er attackiert die Restwerte nun mit regionalen Überangeboten. Dazu hat UE eine Leseranfrage erreicht. |

     

    Frage: Mir fällt ein neues Vorgehen eines Versicherers auf: Er übersendet nun (jedenfalls halbwegs) regionale höhere Restwertangebote und legt diese der Abrechnung zugrunde. In einem Fall hat die Mandantin das Unfallfahrzeug nicht verkauft, sondern in Eigenregie repariert, sie nutzt es weiter. In solchen Fällen ohne Verkauf des Unfallwagens gilt üblicherweise ja nur der Restwert aus dem Gutachten. Üblicherweise übersendet der Versicherer aber auch keine regionalen Restwertangebote, sodass er schon deshalb scheitert. Aber wie ist das bei einem regionalen Angebot? Der Bieter sitzt im 60 km südlich liegenden Hamburg mit einer Adresse im Hafenumfeld. Nach meinem Wissensstand ist das einer der Afrika-Exporteure. Hat der Versicherer mit dem Überangebot eine Chance?

     

    Antwort: UE hält es für sinnvoll, dieses Vorgehen über Ihre Frage hinaus auch für Verkaufsfälle zu durchdenken.