· Fachbeitrag · Restwert
BGH hat über die Restwertfrage aktuell entschieden
| Seit der unseligen Entscheidung des 13. Senats des OLG Köln tobt in den Instanzen eine Schlacht um die Restwertfrage. Kurz vor Redaktionsschluss erreichte UE die Information, dass der BGH entschieden hat: Der Geschädigte kann verkaufen, ohne das Schadengutachten zuvor dem Versicherer vorzulegen (Haftpflicht!). Das Urteil vom 27.09.2016 (Az. VI ZR 673/15 ) ist noch nicht veröffentlicht, die Information ist jedoch sicher. Bis das Urteil veröffentlicht ist, kommt es noch auf die Instanzurteile an. |
Keine Pflicht des Geschädigten, dem Versicherer vor dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs zum gutachterlich festgestellten Restwert die Gelegenheit zum Überbieten zu geben, sehen
- AG Leverkusen, Urteil vom 31.05.2016, Az. 20 C 11/15, Abruf-Nr. 189417, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Bruchhausen, Burscheid;
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig