· Fachbeitrag · Restwert
Weitere Urteile zur Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf
| Bis zur möglicherweise bevorstehenden aktualisierten Klärung der Restwertfrage im Haftpflichtschadenfall durch den BGH berichtet UE weiterhin über neue Urteile zu der Frage: Muss das Schadengutachten hinsichtlich des Restwerts vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs dem Versicherer vorgelegt werden, damit der Gelegenheit bekommt, den Restwert zu überbieten? |
Gegen eine Vorlagepflicht haben sich ausgesprochen
- LG Düsseldorf, Beschluss vom 30.1.2016, Az. 22 S 470/15, Abruf-Nr. 146495, eingesandt von Rechtsanwalt Frank Ochsendorf, Hamburg. Das LG Düsseldorf betont, dass das auch gilt, wenn der Geschädigte Erfahrungen im Fahrzeugverkauf hat, und auch dann, wenn der Kaufvertrag schon geschlossen ist, aber die Übereignung noch daran scheitert, dass der Leasinggeber noch nicht zugestimmt hat.
- LG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 15.2.2016, Az. 20 S 118/15, Abruf-Nr. 146530, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim. In dem Verfahren war eine große Leasinggesellschaft die Geschädigte. Das spiele aber, so das Gericht, keine Rolle.
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