· Fachbeitrag · Restwert
Darf der Versicherer bei Teilreparatur und Weiternutzung einen höheren Restwert ansetzen?
| Eine Kfz-Werkstatt möchte wissen, ob der Versicherer den Restwert erhöhen und damit eine geringere Schadenssumme auszahlen kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nach einer Teilreparatur weiternutzt statt es zu verkaufen. |
Frage: Wir stehen als Werkstatt vor folgendem Problem aus abgetretenem Recht: Der finanziell schwache Kunde hatte einen Haftpflichtschaden, die prognostizierten Reparaturkosten liegen weit oberhalb der 130-Prozent-Grenze. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert reichte aber aus, um mit einer Teilreparatur die Verkehrssicherheit und Fahrfähigkeit des Fahrzeugs wieder herzustellen. Der Kunde nutzt das Fahrzeug weiter. Nun kommt der Versicherer mit einem weit höheren Restwert und sagt, solange der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug nicht verkauft habe, k önne er jederzeit einen höheren Restwert nachweisen und durchsetzen. Stimmt das?
Unsere Antwort: Nein, das stimmt nicht.
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