· Nachricht · Restwert
Der BGH hat die Restwertfrage entschieden
| Der Geschädigte muss dem Versicherer das Schadengutachten vor dem Verkauf des Unfallfahrzeugs nicht vorlegen. Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Restwert bestätigt ( BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15, noch nicht veröffentlicht). |
Weiterführender Hinweis
- „Rechtsprechungsübersicht: Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf?r“ → Abruf-Nr. 43583380
Quelle: ID 44336479