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  • · Nachricht · Restwert

    Der BGH hat die Restwertfrage entschieden

    | Der Geschädigte muss dem Versicherer das Schadengutachten vor dem Verkauf des Unfallfahrzeugs nicht vorlegen. Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Restwert bestätigt ( BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15, noch nicht veröffentlicht). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • „Rechtsprechungsübersicht: Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf?r“ → Abruf-Nr. 43583380
    Quelle: ID 44336479