29.07.2020 · Nachricht · Restwert
Die Ankündigung eines Überangebots genügt nicht
| Dass der Versicherer dem Geschädigten vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs ein Restwertüberangebot ankündigt, genügt nicht, um Pflichten des Geschädigten entstehen zu lassen. Nur ein konkretes Angebot löst die Schadenminderungspflicht aus, entschied das AG Münster. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig