24.06.2015 · Fachbeitrag · Restwert
Drei Angebote im Gutachten: Ein „Null-Angebot“ ist auch eins
| Der Geschädigte darf sich auf den im Schadengutachten benannten Restwert verlassen, wenn der Sachverständige drei lokale Angebote im Gutachten vermerkt hat und ein Überangebot des Versicherers zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorlag. Das gilt auch, wenn ein oder zwei „Null-Angebote“ dabei sind, entschied das LG Berlin. |
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