· Fachbeitrag · Restwert
Frage zum Restwert bei besonderem Fahrzeug
| Keine Ruhe beim Restwert: Ist die Rechtslage bei einem Hobbyfahrzeug, das nur von Zeit zu Zeit gefahren wird, eine andere als beim Alltagsfahrzeug, weil die Ersatzbeschaffung und damit die Verwertung des Wracks nicht eilt? Das jedenfalls meint ein Versicherer, wie eine Leserfrage zeigt. |
Frage: Eine hochwertige Harley-Davidson verunfallte. Der vom Geschädigten beauftragte Gutachter hat drei Restwertangebote vom regionalen Markt eingeholt, der Höchstbietende hat gekauft. Der Versicherer legt danach ein überregionales etwa dreimal so hohes Angebot vor und zieht diesen Betrag ab. Seine Begründung: Der Geschädigte habe an dem niedrigen Angebot zweifeln müssen. Bei einem Liebhaberfahrzeug sei auch keine Eile beim Verkauf, da die Mobilität nicht eingeschränkt sei. Ferner hätte der Sachverständige wegen des Spezialcharakters des Fahrzeugs die Restwertbörse einschalten müssen. Ist da was dran?
Antwort: Nein. Der Versicherer liegt mit seiner Begründung daneben.
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