01.03.2017 · Nachricht · Restwert
Höchstgebot des Standort-Betriebs muss kein Misstrauen säen
| Einige Versicherer argumentieren in der Restwertschlacht vor den Gerichten wie folgt: Dem Geschädigten müsse doch auffallen, dass das höchste der drei lokalen Gebote von dem Betrieb komme, bei dem das Fahrzeug stehe. Und weil ihm gerade der Betrieb diesen Schadengutachter empfohlen habe, müsse der Geschädigte nun dem Schadengutachten misstrauen. Die Kungelei liege doch auf der Hand. Das ist falsch! |
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