· Nachricht · Restwert
Kein Nachkarten beim Restwert nach mehr als 18 Monaten
| Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nach dem Unfall teilrepariert weiternutzt, muss der eintrittspflichtige Versicherer den Restwert aus dem Schadengutachten akzeptieren. Das ändert sich auch nicht, wenn der Geschädigte das teilrepariert weitergenutzte Fahrzeug nach mehr als eineinhalb Jahren abschafft, entschied das AG Fürth. |
- Das Fahrzeug war während der Weiternutzung durch die Hauptuntersuchung gekommen. Damit war nachgewiesen, dass es verkehrssicher gemacht worden ist.
- Zudem hat der Geschädigte es nach dem Unfall im teilreparierten Zustand mehr als 13.000 km genutzt. Damit ist sein Erhaltungsinteresse, das dem Abzug eines höheren Restwerts entgegensteht, nachgewiesen (AG Fürth, Urteil vom 30.06.2017, Az. 360 C 416/16, Abruf-Nr. 199677, eingesandt von Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg).
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