25.03.2024 · Nachricht · Restwert
LG Mönchengladbach: Kein Restwertüberangebot vom überörtlichen Markt vor Verkauf des Unfallfahrzeugs
| Das LG Mönchengladbach akzeptiert ein vor Verkauf des Unfallfahrzeugs eingegangenes Überangebot nicht, wenn es vom überörtlichen Markt stammt. Das Gericht begründet das auch mit dem Argument potenziell unzuverlässiger Abholtermine. |
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