· Fachbeitrag · Restwert
Mogeleien beim Restwert und Vorwurf des Versicherungsbetrugs
| Das Restwertthema hat wieder Konjunktur. Doch die Leserfrage, die UE zur Kombination eines zurückliegenden und eines aktuellen Vorgangs erreicht hat, ist kurios. Denn sie beruht auf einer fehlerhaften Ansicht eines Versicherers und einer zumindest „schrägen“ Reaktion des Geschädigten. Und sie zeigt wieder einmal, dass das HIS-System der Versicherer funktioniert. |
Frage: Unser Kunde hatte mit seinem Pkw vor mehr als einem Jahr einen Unfall. Die Reparaturkosten des Heckschadens überstiegen den nicht sehr hohen Wiederbeschaffungswert bei Weitem. Also hat er das Fahrzeug von uns nur insoweit reparieren lassen, dass es wieder nutzbar und verkehrssicher war. Dafür hat die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert ausgereicht. Der Versicherer wollte aber einen deutlich höheren Restwert abziehen. Da hat unser Kunde - was wir erst heute wissen - kurzerhand einen Verkaufsvertrag mit dem gutachterlich festgestellten Restwert als Verkaufspreis vorgelegt, der allerdings fingiert war.
Nun hat unser Kunde einen weiteren unverschuldeten Unfall mit dem Fahrzeug. Diesmal sind an der Front Kleinigkeiten beschädigt, vor allem ein Scheinwerfer. Diese Reparatur haben wir ausgeführt. Eine HIS-Anfrage des Versicherers zeigte dem, dass der Kunde das Fahrzeug ja eigentlich gar nicht mehr haben könne. Folglich verweigert der Versicherer jegliche Zahlung mit dem Hinweis, es liege ein Versicherungsbetrug vor. Ist das richtig?
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