· Fachbeitrag · Restwert
Nach dem neuen Restwert-Urteil des BGH: Nun attackieren die Versicherer die Schadengutachter
| Die Restwertschlacht bei Haftpflichtschäden ist für die Versicherer verloren (sehen Sie dazu den Beitrag auf Seite 6 dieser Ausgabe). Es deutet nun Einiges darauf hin, dass die Versicherer umsteuern und versuchen werden, Druck auf die Schadengutachter auszuüben. Was also muss der Schadengutachter beachten, damit er sich nicht angreifbar macht? Das müssen auch die Werkstätten wissen, damit es keine Reibungsverluste gibt. |
Das Schadengutachten ist bekanntlich der Schlüssel für beide Seiten: Der Geschädigte darf sich auf die Restwertprognose im Gutachten verlassen. Umgekehrt wäre ein höherer Restwert für den Versicherer also die Lösung.
Rechtsgrundlage für einen Regress des Versicherers
Die Rechtsprechung weist dem Schadengutachten eine sehr bedeutende Stellung zu. Es soll dem Geschädigten dessen fehlendes Wissen im technisch-kalkulatorischen Bereich ersetzen. Weil das so ist, darf sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen. Das zeigt sich sowohl beim Restwert als auch beim Auftrag zur Reparatur gemäß Gutachten.
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