21.05.2024 · Nachricht · Restwert
Nur zwei Restwertangebote im Gutachten – LG Stuttgart verwirft Gutachten im konkreten Fall nicht
| Nach der Rechtsprechung des BGH darf sich der Geschädigte im Hinblick auf den darin ermittelten Restwert nur dann auf das Schadengutachten verlassen, wenn es eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt. Das setzt im Regelfall voraus, dass drei Angebote vom relevanten örtlichen Markt im Schadengutachten dargestellt sind (BGH, Urteil vom 13.10.2009, Az. VI ZR 318/08, Abruf-Nr. 093553 ). Doch was ist, wenn der Schadengutachter nur zwei Angebote bekommt? Diese Frage lag nun dem LG Stuttgart vor. |
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