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  • 21.09.2021 · Nachricht · Restwert

    Restwert aus Schadengutachten gilt im Behaltefall

    | Liegt der Schaden am Fahrzeug über der 130-Prozent-Grenze und nutzt der Geschädigte das Fahrzeug teilrepariert weiter, gilt der Restwert aus dem Schadengutachten, das der Geschädigte eingeholt hat. Der Versicherer kann dann nicht überbieten, entschied das AG Braunschweig. |