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  • 24.08.2015 · Fachbeitrag · Restwert

    Restwert netto für Vorsteuerabzugsberechtigte

    | Ist der Geschädigte ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer, darf der Restwert nur mit dem Nettobetrag, und nicht mit dem Bruttobetrag, wie ein Versicherer meinte, abgezogen werden (AG Berlin Mitte, Urteil vom 30.10.2014, Az. 13 C 3119/13, Abruf-Nr. 145141 , eingesandt von Rechtsanwalt Thorsten Kurth, Berlin). |