Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Restwert

    Restwertangebot bei Leasing auch grenzüberschreitend?

    | UE erreichte folgende Frage: Zu Ihrem Beitrag aus UE 10/2024 zum Thema Restwert bei Leasingfahrzeugen stellt sich die Frage, ob die Restwertangebote nur national oder auch international zu berücksichtigen sind? |

     

    Antwort | Dazu hat der BGH noch nichts entschieden. Doch UE meint: Grenzüberschreitende Restwerte scheiden aus. Kein Geschädigter kann gezwungen werden, zum „Exporteur“ zu werden. Ein Indiz dafür ‒ aber auch nicht mehr als nur ein Indiz ‒ kann man in der Entscheidung des BGH zur Behandlung der Wertminderung beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigte sehen. Dort sagt er: „Der Ermittlung des merkantilen Minderwerts liegen typisierende Erwägungen zugrunde wie die hypothetische Annahme eines Verkaufs im Inland.“ (BGH, Urteil vom 16.07.2024, Az. VI ZR 243/23, Abruf-Nr. 243146).

     

    Überlegungen, die das AG Bergisch-Gladbach angestellt hat, passen auch hier: Es ist dem Geschädigten nicht zumutbar, sich im Rahmen der Restitution in eine fremde Rechtsordnung zu begeben oder sich der Gefahr ausgesetzt zu sehen, in dieser fremden Rechtsordnung in Anspruch genommen zu werden. Gleichermaßen kann er nicht gezwungen werden, seinen Vertragspartner ggf. in Polen ausfindig machen zu müssen, der im Gebotsblatt der Restwertbörse nur rudimentär benannt wurde. … Darüber hinaus müsste der Geschädigte sich nicht nur einer fremden Rechtsordnung aussetzen, sondern sein Recht auch in einer anderen Sprache verfolgen (AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 29.03.2023, Az. 61 C 183/22, Abruf-Nr. 235262).