· Nachricht · Restwert
Unfallort oder Firmensitz als „regionaler Markt“ beim Leasing
| Ist eine Leasinggesellschaft die Geschädigte eines Haftpflichtschadens mit Totalschadenfolge, kann sie den Restwert auch für den auf den Standort des Wracks bezogenen regionalen Markt ermitteln lassen. Sie muss nicht den Firmensitz zum Anknüpfungspunkt der Regionalität machen, weil sie dann das total beschädigte Fahrzeug dorthin transportieren lassen müsste. So sieht es das AG Dortmund. |
Ein weiterer Aspekt des Urteils war der Vorwurf des Versicherers, es wecke Zweifel an der Objektivität des Schadengutachters, dass gerade die Werkstatt, die den Schadengutachter ausgesucht hat, das höchste Gebot abgegeben habe. Diese Auffassung hat das Gericht nicht geteilt (AG Dortmund, Urteil vom 21.03.2017, Az. 434 C 6424/16, Abruf-Nr. 193235, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim).
PRAXISHINWEIS | UE hatte ja bereits darauf hingewiesen, dass es in den Augen des Geschädigten mehr als naheliegend ist, dass der Standort-Betrieb des Wracks das höchste Gebot abgibt, weil er keine Transportkosten und das Fahrzeug mit eigenen Augen gesehen hat. Das steht auch im Textbaustein 430 „Restwert: Höchstgebot durch Standort-Betrieb (H)“. Der wurde jetzt mit dem Dortmunder Urteil aktualisiert. |
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