· Fachbeitrag · Restwert
Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf
| Muss das Schadengutachten hinsichtlich des Restwerts vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs dem Versicherer vorgelegt werden, damit der Gelegenheit bekommt, den Restwert zu überbieten? Zwei weitere Gerichte sagen „Nein“. |
Gegen eine Vorlagepflicht haben sich ausgesprochen:
- LG Ingolstadt, Urteil vom 16.12.2015, Az. 12 S 1523/15, Abruf-Nr. 146734
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