· Fachbeitrag · Restwert
Weitere Urteile gegen Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf
| Möglicherweise nimmt der BGH demnächst erneut zur Restwertfrage im Haftpflichtschadenfall Stellung. Solange berichtet UE über bekannt gewordene Urteile zu der Frage: Muss der Geschädigte das Schadengutachten vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs dem Versicherer vorlegen, damit der Gelegenheit bekommt, den Restwert zu überbieten? |
Gegen eine solche Pflicht haben sich ausgesprochen:
- LG Münster, Beschluss vom 22.1.2016, Az. 03 S 81/15, Abruf-Nr. 146465, eingesandt von Rechtsanwalt Alexander Bathe, Gronau; das LG nimmt Bezug auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015, Az. 11 U 13/15, Abruf-Nr. 146251
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