· Fachbeitrag · Restwert
Wenn der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug als Ersatzteilspender nutzt, aber nicht fährt
| Ein alter Hut ist es nach der Rechtsprechung des BGH: Nutzt der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug teilrepariert weiter, kann der Versicherer den Restwert aus dem Schadengutachten nicht überbieten. Denn das Wettrennen „… erst vom Geschädigten verkauft, oder vorher schon vom Versicherer überboten?“ setzt nur ein, wenn auch beide loslaufen. Doch ein Schadengutachter hat einen abweichenden Behalte-Fall auf dem Tisch. |
Frage: Der Geschädigte hat mehrere sehr spezielle Lkw. Einer davon ist verunfallt, Totalschaden. Der Geschädigte wird das Fahrzeug nicht verkaufen, denn angesichts der langen Lieferzeit mancher Ersatzteile ist das ein sinnvoller Ersatzteilspender. Er wird den Lkw behalten und abmelden. Wie ist die Rechtslage?
Antwort: Urteile dazu kennen wir nicht. Also müssen wir uns an die Antwort auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung herantasten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig