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  • 29.04.2021 · Nachricht · Restwert/Reparaturkosten

    Restwert übrig gebliebener Teile kann angerechnet werden

    | Vor etwa fünf Jahren flackerte das Thema schon einmal auf, versickerte aber in Experimenten einzelner Versicherer. Nun gibt es Hinweise, dass das Thema punktuell wieder angefasst wird: Bleiben bei der Reparatur Teile übrig, die noch einen leicht realisierbaren Wert haben, will der Versicherer den Restteilwert anrechnen. Die teuren Scheinwerfer, bei denen nur die Aufhängung abgerissen ist, sind typische Objekte, aber auch die dekorativen Anbauteile aus Carbon. Letztlich ist das eine Frage des Einzelfalls. |