26.04.2018 · Nachricht · Sachverständigenhonorar
Gutachten nach beanstandetem Kostenvoranschlag
| Mehrfach haben wir in UE darüber berichtet, dass der Geschädigte unabhängig von der Schadenhöhe beim Haftpflichtschaden ein Schadengutachten einholen darf, wenn der Versicherer den zuvor eingereichten Kostenvoranschlag „durch den Wolf gedreht“ hat. Nun haben uns Leser darauf aufmerksam gemacht, dass dazu kein Textbaustein zur Verfügung steht. |
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