26.04.2018 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
452: Gutachten, obwohl bereits Kostenvoranschlag vorliegt (H)
Mit dem Textbaustein 452 machen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer klar, dass er im folgenden Fall die Kosten für ein Gutachten erstatten muss: 1. Der Geschädigte hatte zum Nachweis der Schadenhöhe einen Kostenvoranschlag eingereicht. Den hat der Versicherer jedoch in diversen Punkten beanstandet, sodass der Geschädigte ein Gutachten einholen musste. 2. Der Versicherer hat die vollständige Haftung bezweifelt.
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