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  • 01.12.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Handlingkosten: Wenn die Werkstatt den Gutachter unterstützt

    | Muss das beschädigte Fahrzeug für eine ordnungsgemäße Besichtigung durch den Schadengutachter auf eine Hebebühne und wird diese samt Bedienpersonal von der Werkstatt gestellt, darf die Werkstatt dafür „Handlingkosten“ berechnen. Der Versicherer des Schädigers muss die Kosten erstatten (AG Leutkirch, Urteil vom 4.11.2014, Az. 2 C 125/14; Abruf-Nr. 143331 ; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |