01.04.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Hebebühne erforderlich – Kosten erstattungsfähig
| Muss das Fahrzeug für eine ordnungsgemäße Schadenbegutachtung hochgehoben werden, und nutzt der Sachverständige dazu eine Hebebühne der Werkstatt, darf die Werkstatt dafür Kosten berechnen. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer muss diese Kosten erstatten, urteilte das AG Schwäbisch Gmünd. |
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