01.10.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Handlingkosten: Wenn die Werkstatt den SV unterstützt
| Wenn die Werkstatt den Sachverständigen bei der Erstellung des Gutachtens insbesondere durch die Bereitstellung einer Hebebühne und durch Mithilfe beim Verbringen des unfallbeschädigten Fahrzeugs auf die Hebebühne unterstützt und dafür Kosten berechnet, muss der gegnerische Versicherer diese Kosten erstatten, entschied das AG Schwäbisch Gmünd. |
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