01.07.2013 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Versicherer beauftragt Gutachter – Geschädigter auch
| Beauftragt der gegnerische Haftpflichtversicherer auf die Schadensmeldung hin einen Schadengutachter, ohne dass der Geschädigte dem ausdrücklich zugestimmt hat, ändert das nichts daran, dass der ebenfalls einen Schadengutachter seines Vertrauens beauftragen darf. Auch die Kosten dieses Gutachtens muss der Versicherer erstatten (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.5.2013, Az. 30 C 843/12; Abruf-Nr. 131962 ; eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig