12.07.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Wohin mit Kosten für Nutzung der Hebebühne durch Gutachter?
| Die Kosten für die Nutzung der Hebebühne durch den Schadengutachter sind Teil der Gutachtenkosten, und nicht Teil der Reparaturkosten. Letztlich kommt es aber nicht darauf an, wo sie berechnet werden. Denn sie sind so oder so erstattungspflichtig (AG Weiden, Urteil vom 28.6.2016, Az. 1 C 318/16, Abruf-Nr. 187103 , eingesandt von Rechtsanwältin in Andrea Sterl, Schwandorf). |
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