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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Bei Auslandsbeteiligung hat der Versicherer sechs Wochen Zeit

    | Tritt der Versicherer im System „Grüne Karte“ als Korrespondenzversicherer für einen ausländischen Unfallbeteiligten auf, hat er ausnahmsweise sechs Wochen Zeit zur Prüfung der Angelegenheit, und nicht nur die üblichen vier Wochen, entschied das LG Landshut (Urteil vom 1.3.2013, Az. 72 O 207/10 2427/12; Abruf-Nr. 142220 ; eingesandt von Rechtsanwalt Egbert Frey, Landshut). |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Bei der Prüfungsfrist geht es immer nur um die Verzugsschäden: Das sind insbesondere
      • die Zinsen, die der Versicherer dem Geschädigten erstatten muss, wenn der Reparaturbetrieb ihm die in Rechnung stellt und
      • die Frage, ab wann mit einer Klage Druck auf den Versicherer ausgeübt werden kann. Klagt man zu früh, kann man auf den Prozesskosten sitzen bleiben, auch wenn man den Prozess gewinnt.
    • Die Ausfallschäden (Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung) und auch das Standgeld schuldet der Schädiger ab dem Unfallereignis.
     

    Weiterführende Hinweise