· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Bei Auslandsbeteiligung hat der Versicherer sechs Wochen Zeit
| Tritt der Versicherer im System „Grüne Karte“ als Korrespondenzversicherer für einen ausländischen Unfallbeteiligten auf, hat er ausnahmsweise sechs Wochen Zeit zur Prüfung der Angelegenheit, und nicht nur die üblichen vier Wochen, entschied das LG Landshut (Urteil vom 1.3.2013, Az. 72 O 207/10 2427/12; Abruf-Nr. 142220 ; eingesandt von Rechtsanwalt Egbert Frey, Landshut). |
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